Bundesbehörden

Bundesministerium des Inneren
Die Migrationspolitik zählt mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik, der Arbeitsmarkt und EU-Binnenmarktpolitik
zu den zentralen Themen der Innenpolitik. Inbesondere die Gewährleistung des friedlichen und demokratischen Zusammenlebens von Menschen mit unterschiedlichem nationalen, religiösen und kulturellen Hintergrund spielt dabei besondere Rolle.
Integration bedeutet, sich einer Gemeinschaft zugehörig zu fühlen, ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln, wie man in der Gesellschaft zusammenlebt. Zuwanderung kann nur als wechselseitiger Prozess gelingen. Sie setzt die Aufnahmebereitschaft der Mehrheitsgesellschaft voraus – wie auch die Bereitschaft der Zugewanderten, die Regeln des Aufnahmelands zu kennen und zu respektieren und sich um die eigene Integration zu bemühen.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
Das Bundesamt als Kompetenzzentrum für Migration, Integration und Asyl nimmt vielfältige Aufgaben wahr. Es entscheidet über Asylanträge und Abschiebeschutz von Flüchtlingen. Weiterhin gehört zu den Schwerpunkten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sprachliche, soziale und gesellschaftliche Integration von Zuwanderern in Deutschland zu fördern und zu koordinieren. Außerdem hilft das Bundesamt als zentrale Steuerungsstelle in Zuwanderungs- und Migrationsfragen bei der Verteilung jüdischer Immigranten aus der ehemaligen Sowjetunion und vermittelt Ausländern, die in ihre Heimat zurückkehren möchten, Informationen zur freiwilligen Rückkehrförderung.
Mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, hat das Amt weitere Aufgaben erhalten. Hierzu gehören die Entwicklung und Durchführung von Integrationskursen (Sprach- und Orientierungskurse) für Zuwanderer, die Neuausrichtung der Migrationserstberatung und die Förderung von Projekten zur sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung der in Deutschland dauerhaft lebenden Aussiedler und Ausländer. Zugleich entwickelt das BAMF ein bundesweites Integrationsprogramm und arbeitet der Bundesregierung auf dem Gebiet der Integrationsförderung fachlich zu.
Auch die umfassende Information und das Erstellen fachbezogener Informationsmaterialien sowohl für Zuwanderer als auch für Ausländerbehörden, Integrationskursträger und weitere an der Integration beteiligte Stellen gehören zu den Aktivitäten des Amtes. Zusätzlich führt das Bundesamt das Ausländerzentralregister und betreibt wissenschaftliche Forschung zu Migrationsfragen, um analytische Aussagen zur Steuerung der Zuwanderung zu gewinnen.