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Ausschuss für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung
Der Ausschuss für soziale Angelegenheiten und soziale Beschäftigungsförderung hat die Frage der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte als zukunftrelevantes Thema erkannt und einen Arbeitsschwerpunkt in diesem Bereich gelegt.
Bereits 2006 hat der Ausschuss festgestellt, dass die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine der wichtigsten Aufgaben wäre, die die Gesellschaft und Politik zukünftig zu bewältigen habe. Sie stelle sich gleichermaßen hinsichtlich der Neuzuwanderer und derjenigen, die schon hier leben.
Es gilt daher für die Zukunft Strukturen zu schaffen, die die Integration der unterschiedlichen Zuwanderungsgruppen in die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politisch-rechtlichen Prozesse ermöglichen. Grundvoraussetzung für eine Erfolg versprechende Integration ist neben einem vielfältigen Integrationsangebot das Bemühen der Zugewanderten, dieses Angebot anzunehmen.
Neben Bund und Ländern werden es in Zukunft die Städte, Gemeinden und Kreise sein, die einen Großteil der Integrationsleistungen erbringen müssen.
Sozialverwaltung und Politik des Rhein-Sieg-Kreises haben hierbei die Funktion, die Akteure der Integrationsarbeit (Fachämter innerhalb der Kreisverwaltung, Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Sprachkursträger, Migrantenselbstorganisationen) in Netzwerken zusammenzuführen, arbeitsteilige Maßnahmen und Strategien der Problemlösung zu entwickeln und Zugangsbarrieren für Migrantinnen und Migranten abzubauen.
Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der Politik im Rhein-Sieg-Kreis darin Grundlagen zu schaffen und zu fördern, die für eine Integration im Sinne eines friedlichen Miteinanders erforderlich sind. Dies könnte insbesondere erfolgen durch Maßnahmen, die
- Zugangshemmnisse für Migrantinnen und Migranten abbauen
- einzelne Integrationsaktivitäten unterstützen bzw. anstoßen
- Selbsthilfe und Ehrenamtlichkeit im Migrationsfeld fördern
- Akteure der Integrationsarbeit in Netzwerken zusammenführen und generell
- eine gegenseitige Akzeptanz und Integrationsbereitschaft fördern und verstärken.
Es besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu initiieren. Gleichwohl handelt es sich um eine Aufgabe von gesellschaftlich anerkannt hoher Bedeutung.







