Integrationsräte-/ausschüsse

Am 24.06.2009 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden die Änderung des §27 Gemeindeordnung -Integration- beschlossen.
In Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern ist ein Integrationsrat zu bilden. In einer Gemeinde, in der 2.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben, ist ein Integrationsrat zu bilden, wenn 200 Wahlberechtigte dies beantragen.
Die Integrationsräte sind das kommunale Fachgremium zu Förderung der Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern. Auf Beschluss eines Gemeinde- oder Stadtrates können auch Integrationsausschüsse gebildet werden.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Integrationsbeauftragten Nordrhein-Westfalens: Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen - Unsere Zukunft gemeinsam gestalten- im Infoblock auf der rechten Seite.

Am 07.02.2010 wurden in Eitorf, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf Integrationsräte und in Niederkassel ein Integrationsausschuss neu gewählt; die Wahl des Integrationsrates in Bornheim fand am 09. Mai 2010 statt. Die Wahlergebnisse finden Sie im Infoblock auf der rechten Seite.
Der Rat der Gemeinde Alfter hat einen politischen " Arbeitskreis für Ausländerfragen und Integration" gebildet.
Kontakt über die Gemeinde Alfter, Am Rathaus 7, 53347 Alfter
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind im Bereich Akteure hinterlegt.